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Risikoprüfung Private Krankenversicherung
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die
alle Versicherungspflichtigen aufnehmen muß, kann
der private Krankenversicherer auswählen, wen er versichert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Vertragsabschluß.
Und auch die Finanzierung ist klarer geregelt: Die privaten
Unternehmen geben die Kosten, wenn sie die Einnahmen übersteigen,
in Form von Beitragsanpassungen an ihre Versicherten weiter.
Ziel der sogenannten Risikoprüfung und auch das Interesse
der Versichertengemeinschaft ist es, die voraussichtlichen
Kosten überschaubar zu halten und Kündigungen
nach Vertragsabschluß zu vermeiden. Daher wird nach
folgenden Kriterien vor der Vertragsannahme geprüft:
1. Ist bei dem Kunden/ der Kundin in den nächsten Jahren
zu erwarten, daß hohe Rechnungen eingereicht werden
und vom Versicherer bezahlt werden müssen?
2. Ist zu erwarten, daß der Vertrag pünktlich
und zuverlässig bezahlt werden kann?
Zu 1:
Jeder Versicherer stellt im Antrag Fragen nach dem Gesundheitszustand.
Sie sind unterschiedlich formuliert, aber es ergibt sich
folgendes Grundmuster: Meist wird gefragt nach Arztbehandlungen
in den letzten 5 Jahren, Krankenhausaufenthalten in den
letzten 10 Jahren, nach bevorstehenden Behandlungen, nach
fehlenden Zähnen und ohne zeitliche Einschränkung
nach schweren Erkrankungen und Behinderungen. Jeder Versicherer
hat dann seine Kriterien, nach denen er Erkrankungen mitversichert,
sie mit Zuschlägen belegt oder sogar den Vertragsabschluß
ablehnt.
Tipp: Geben Sie unbedingt alle Erkrankungen an, nach denen
der Versicherer fragt. Denn Ihnen kann der Vertrag noch
nach Jahren aufgekündigt werden, wenn Sie nicht alle
Gesundheitsfragen umfassend und wahrheitsgemäß
beantwortet haben!
Es gibt Erkrankungen, bei denen eine Annahme bei einem privaten
Versicherer fast unmöglich ist. Hier sollten Sie erst
bei der entsprechenden Gesellschaft anrufen und sich über
die Annahmefähigkeit erkundigen, bevor Sie sich die
Mühe machen und einen Antrag ausfüllen. Nicht
versicherbar bei den meisten Gesellschaften sind Personen
mit folgenden Erkrankungen:
Krebserkrankungen, die nicht seit mindestens 3 Jahren
als ausgeheilt gelten
Diabetis
Herzinfarkte
Notwendigkeit von Herzschrittmachern
Psychotherapeutische Behandlungen
Morbus Crohn
Schweres Übergewicht (über 50%)
Chronische Erkrankungen aller Art während der
laufenden Behandlung
Unerfüllter Kinderwunsch und begonnene Maßnahmen
zur künstlichen Befruchtung
Tipp: Kündigen Sie nie Ihren Vorversicherer, ohne bei
der neuen Gesellschaft schon eine schriftliche Bestätigung
der Annahme erhalten zu haben! Sie können nie sicher
sein, daß Sie angenommen werden, und Sie müssen
auch jede Erkrankung in der Phase zwischen Antragstellung
und Annahme nachmelden! Ein Unfall zum Beispiel macht die
Annahme ggf. unmöglich, und der alte Versicherer wird
Sie dann auch nicht zurücknehmen!
Zu 2:
Ziel jedes privaten Krankenversicherers ist es, die Zahl
der Kündigungen möglichst niedrig zu halten. Daher
wünschen Versicherer als Kundinnen und Kunden vor allem
Personen, von denen eine regelmäßige Beitragszahlung
zu erwarten ist. Die Annahmerichtlinen sind bei den einzelnen
Gesellschaften unterschiedlich, aber in der Regel werden
Anträge von folgenden Personengruppen nicht angenommen:
Personen mit kurz vorher erfolgten eidesstattlichen
Versicherungen und Haftbefehlen
Arbeitslose
Umschüler (bei ihnen ist zu erwarten, daß
sie demnächst Angestellte und damit versicherungspflichtig
werden)
Ausländer ohne längerfristige Aufenthaltsgenehmigung
Personen, denen bei einem anderen Krankenversicherer
wegen Nichtzahlung gekündigt wurde
Personen ohne festen Wohnsitz
Bestimmte Berufsgruppen mit unregelmäßigem
Einkommen und hoher beruflicher Gefährdung
Personen, die sich nicht überwiegend in der
Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Die Risikoprüfung der Gesellschaften ist aber immer
individuell, daher ist es möglich, dass Personen mit
mehreren gleichzeitig gestellten Anträgen bei der einen
Gesellschaft ohne weiteres angenommen, bei der zweiten mit
Zuschlag versichert und bei der dritten sogar abgelehnt
werden. Suchen Sie daher eine unabhängige Beratung,
bei der das gesundheitliche Risiko eingeschätzt und,
wenn nötig, bei verschiedenen Gesellschaften Probeanträge
gestellt werden. Und wenn dennoch eine Ablehnung erfolgt,
so sollten Sie diese als Anwendung von festgelegten Annahmekriterien
und nicht als persönliche Zurückweisung ansehen!
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