Häufige Fragen Private Krankenversicherung
Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer?
Können
die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender Krankheit
erhöht werden?
Können
Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt werden?
Wie
treffe ich die richtige Wahl für meine private Krankenversicherung?
Ist
eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Kann
ich zurück in die GKV?
Wann
kann ich meine PKV kündigen?
Was
ist beim Abschluß bei einer "jungen Versicherungsgesellschaft"
zu bedenken?
Sind
die Beiträge in der PKV abhängig vom Einkommen?
Wo
werden meine Kinder versichert?
Der
Standardtarif für Senioren - was steckt dahinter?
Bezahlt
die PKV alle Arzneimittel?
Wie
verläuft die Abrechnung, muß ich wirklich die Arztrechnungen
"vorstrecken"?
Wie
sicher ist die PKV?
Warum ist unser Service kostenlos?
Wird die private Krankenversicherung im
Alter teurer?
Antwort: Sicherlich wird die private Krankenversicherung
im laufe der Zeit teurer, die Frage ist nur wieviel?
Der Krankenversicherer hat mehrere Möglichkeiten für stabile
Beiträge zu sorgen:
- Rückstellung (RfB)
- 10% gesetzlicher Zuschlag per Gesetz für weitere Rückstellungen
- Ordentliche Risikoprüfung der zu versichernden Person
- Keine Kulanzleistungen
- Kosten minimieren
Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Beitragsverläufe zur
Verfügung
zurück
Können die Beiträge nachträglich wegen neu
hinzukommender Krankheit erhöht werden?
Antwort: Nein. Wenn Krankheiten vor Abschluß des Vertrages
bekannt sind, werden sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag
abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme bzw. Policierung
des Vertrages auf, trägt die Versicherung das Risiko. Fälle
in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder
gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur
dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte
Person Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortete hat.
Grundsätzlich gilt: Alle diagnostizierten Krankheiten der
letzten 3 Jahre die ambulant behandelt oder untersucht wurden,
sowie stationäre Aufenthalte aus den letzten 10 Jahren sollte
man genau notieren und mit dem Berater besprechen. Jede diagnostizierte
Krankheit, auch wenn sie derzeit nicht behandelt wird, kann,
wenn sie nicht angegeben wird, zu späteren Problemen führen.
zurück
Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen
gekürzt werden?
Antwort: Nein. Die bei Abschluß bestehenden Bedingungen bleiben
Ihnen erhalten, anders als bei der GKV. Die Beiträge können
nur im Rahmen von Beitragsanpassungen angehoben werden, die
beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen beantragt
und genehmigt werden müssen. Es kann also weder passieren,
daß die Beiträge zu wenig noch zu hoch angepaßt werden. Die
Beiträge werden nur dann erhöht, wenn die allgemeinen Kosten
in Ihrer Altersgruppe ( in die Sie bei Abschluß eingetreten
sind) entsprechend gestiegen sind.
zurück
Wie treffe ich die richtige Wahl für
meine private Krankenversicherung?
Folgende Fragen müssen Sie beim Abschluß beachten:
- Wie lange ist die Gesellschaft im Krankenversicherungsmarkt
tätig?
- Wieviele Tarifgenerationen gibt es?
- Gibt es Ködertarife?
- Wie hoch sind die gebildeten Rückstellungen? Schadenquote?
- Verwaltungskostenquote inklusive Abschlußkostenquote
Diese Faktoren sind auch für die Beitragsentwicklung ausschlaggebend.
zurück
Ist eine Selbstbeteiligung
sinnvoll?
Dies ist individuell zu prüfen! Generell kann
man die Aussage treffen, daß eine Selbstbeteiligung den
Monatsbeitrag überproportional senkt, da sich für den Versicherer
die Verwaltungskosten verringern.
Desweiteren haben Tarife mit einer Selbstbeteiligung
einen günstigeren Schadenverlauf und der Kunde eher die
Möglichkeit die Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen.
zurück
Kann ich zurück in die GKV?
Antwort: Wenn Sie lebenslang über der sogenannten BBG (die
jedes Jahr steigt) bleiben, nicht. Wenn Sie mit dem Jahresbruttogehalt
einmal unter die sogenannte BBG fallen, werden sie automatisch
vom Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichert angemeldet
und die PKV muß sofort aufgehoben werden, es sei denn, sie
widersprechen und lassen sich von der Versicherungspflicht
endgültig befreien. Dann gibt es auf normalem Wege kein
Zurück mehr. Sollten Sie arbeitslos werden, werden sie automatisch
versicherungspflichtig. Sie könne jedoch die Rechte in der
privaten Krankenversicherung durch Zahlung eines sogenannten
Anwartschaftsbeitrages einfrieren lassen, sofern Sie mindestens
5 Jahre privat versichert waren.
zurück
Wann kann ich meine PKV kündigen?
Antwort: In der Regel 3 Monate zum Ablauf des Kalender-
oder Versicherungsjahres und bei jeder Beitragserhöhung.
Ausnahmen gibt es nur beim Krankentagegeld, hier kann eine
besondere Kündigungsfrist gelten.
zurück
Was ist beim Abschluß bei einer "jungen
Versicherungsgesellschaft" zu bedenken?
Antwort: Bei jungen Krankenversicherungsgesellschaften (
bis ca. 10 –15 Jahre) besteht die Gefahr, daß das
Tarifwerk unter Umständen zu billig kalkuliert wurde und
schwere Krankheiten wie Krebs, Aids etc. sich erst nach
einem Zeitraum von 12 Jahren bemerkbar machen. Dies führte
in der Vergangenheit bei manchen Gesellschaften zu drastischen
Beitragserhöhungen.
zurück
Sind die Beiträge in der PKV abhängig vom
Einkommen?
Antwort: Nein. Die PKV richtet sich nach dem Eintrittsalter
und dem Gesundheitszustand. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem
Einkommen sind nicht möglich.
zurück
Wo werden meine Kinder versichert?
Rechtslage: Haben beide Eheleute ein eigenes Einkommen,
so sind ihre Kinder nicht in der GKV wenn: der privat krankenversicherte
Elternteil ein durchschnittliches Einkommen von mehr als
EUR 3.825,- (Beitragsbemessungsgrenze 2002) monatlich hat
und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich
Versicherte.
Beispiel: Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich
versichert. Sie verdient monatlich EUR 1.700,-. Ihr Mann
gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt
monatliche Einkünfte von EUR 4.000,- .Das Gesamteinkommen
des Mannes übersteigt sowohl EUR 3.825,- im Monat als auch
das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die
Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen
Krankenkasse. Die Kinder müssen, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz
sein, privat versichert werden.
Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient EUR 1.700,-
monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert,
sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 2.500,-
EURO. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau,
jedoch nicht höher als EUR 3.825,- monatlich. Die Ehefrau
bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder.
Der Ehemann ist freiwilliges GKV- Mitglied. Sein Einkommen
beträgt EUR 4000,-, die Ehefrau ist privat krankenversichert.
Sie hat Einkünfte in Höhe von EUR 3900,- monatlich. Das
Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar EUR 3.825,- im
Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder
sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert
– obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im
Beispiel 1.
Und noch etwas: Auch wenn für Kinder eines Ehepaares Anspruch
auf Familien- Mitversicherung in der GKV gegeben wäre, entfällt
er, wenn das Kind über eigenes Einkommen von monatlich mehr
als EUR 322,- verfügt.
zurück
Der Standardtarif für Senioren – was steckt dahinter?
Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens
10 Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen.
Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten
Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen
der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei
gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim
Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher
liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen
Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer
Mitgliedschaft.
Die Altersrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif
voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte
Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von
der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif
bietet zusätzlich Sicherheit im Alter. Für die meisten PKV-
Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV- Tarife auch
im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.
zurück
Bezahlt die PKV alle Arzneimittel?
Antwort: Ja. Alles was der Arzt per Rezept verordnet,
auch Bagatellarzneimitteln z.B. Kopfschmerztabletten etc.
werden im Rahmen der tariflichen Vereinbarung erstattet.
Ausnahmen gelten bei reinen Stärkungsmitteln.
zurück
Wie verläuft die Abrechnung, muß ich wirklich
die Arztrechnungen "vorstrecken"?
Antwort: Nein, Sie erhalten nach Abschluß einer
Behandlung die Rechnung in zweifacher Ausfertigung zugesandt.
Das Original schicken Sie an Ihre Krankenversicherung –
Sie warten bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist
- dann überweisen Sie an den Arzt. Die Zahlungen der Krankenversicherung
haben sich, auch durch den Fortschritt der EDV, auf 8 –14
Tage beschleunigt.
Medikamente bezahlen Sie bar in der Apotheke. Danach oder
vorher besorgen Sie sich ein Rezept beim Hausarzt (geht
meist telefonisch). Rezept und Apothekenquittung schicken
Sie an die Krankenversicherung. (Auch Bagatellarzneimittel,
die vom Arzt verschrieben werden können!)Bei Krankenhausaufenthalten
wird in der Regel direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung
abgerechnet (Klinik- Card abgeben). Beim Zahnarzt funktioniert
es wie beim Haus- oder Facharzt.
zurück
Wie sicher ist die PKV?
Eine private Krankheitsvollversicherung gewährt ein Höchstmaß
an Sicherheit. Sie ist niemals durch das Versicherungsunternehmen
kündbar. Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang.
Durch Altersrückstellungen wird frühzeitig Vorsorge für
das Alter gebildet. Die Beiträge werden für alle Versicherten
eines Tarifs insgesamt nach einheitlichen Grundsätzen kalkuliert.
Wer erkrankt muß nicht deshalb höhere Beiträge bezahlen.
Der private Krankenversicherungsschutz ist flexibel. Ändern
sich die Bedürfnisse des Versicherten, dann gibt es viele
Möglichkeiten, den Versicherungsschutz anzupassen.
Wird der Versicherungsschutz auf neue Leistungen ausgeweitet
– z.B. Unterbringung im Einbettzimmer statt bisher
im Zweibettzimmer im Krankenhaus -, dann wird im Umfang
der Leistungserweiterung ein risikogerecht kalkulierter
zusätzlicher Beitrag berechnet. Umgekehrt ist es selbstverständlich
mit dem Ziel einer Beitragsreduktion möglich, auf bestimmte
bisher versicherte Leistungen zu verzichten. Beim Wechsel
in einen anderen, gleichartigen Tarif des Versicherers werden
dem Versicherten die bisher erworbenen Rechte und Altersrückstellungen
anteilmäßig angerechnet. Ein großer Vorteil, der nur durch
Angebotsvielfalt und Wettbewerb möglich ist.
Die Kalkulationsgrundlagen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz,
die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen im Versicherungsaufsichtsgesetz
geregelt und werden durch das Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen überprüft.
zurück
Warum ist unser Service kostenlos?
Unser Service, angefangen bei den Unterlagen, über die Beratung,
den Abschluß und die jeweiligen Betreuung ist kostenlos.
Unsere Ansprüche richten sich an die jeweilige Versicherungsgesellschaft,
für die sich unsere Kunden entschieden haben.
Die Beratung erfolgt völlig unabhängig, da uns der gesamte
Markt offen steht!
zurück
|