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PKV
Gesetzliche Grundlagen Private Krankenversicherung
Angenommen, Sie schließen einen Vertrag zur Krankheitskostenvollversicherung
mit einem privaten Unternehmen ab. Dann liegen dem Vertrag,
hierarchisch geordnet, folgende Gesetze zugrunde:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Handelsgesetzbuch (HGB)
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGBG)
Musterbedingungen (MBKK/MBKT)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Spezielle Vereinbarungen (Klauseln)
Die für Sie interessantesten Texte sind das VVG und
die AVB, da sie für KundInnen und VermittlerInnen gleichermaßen
die wichtigsten Grundlagen der Versicherungsverträge
festschreiben:
1. Erst im Jahr 1994 wurde in das Grundlagenwerk der Versicherungswirtschaft,
das Versicherungsvertragsgesetz, auch ein Abschnitt über
die private Krankenversicherung eingefügt. Es handelt
sich um die Paragraphen178 a-178o. Hier finden sich in Kurzform
alle Bereiche, die den Abschluß und die Führung
eines PKV-Vertrages betreffen: Umfang des Versicherungsschutzes,
Wartezeiten, Tarifwechsel, Prämiengestaltung, Kündigungsrechte.
Besonders wichtig für Sie ist der §178f zum Tarifwechsel.
Um ihn gab es schon viel Ärger, endlosen Schriftverkehr
und auch Gerichtsverfahren. Dabei ist es eindeutig geregelt:
Wer bei seinem Versicherungsunternehmen den Wechsel in einen
anderen, gleichartigen Tarif beantragt, dem werden auf den
neuen Versicherungsschutz die erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen
angerechnet. Wenn in einen Tarif mit höherwertigem
Versicherungsschutz gewechselt wird, kann für die Mehrleistung
ein Ausschluß oder ein Zuschlag, verbunden mit einer
Wartezeit, verlangt werden. Aber auch hier werden die erworbenen
Rückstellungen angerechnet.
Tipp: Bei Vertragsabschluß können Ihnen die Musterbedingungen
und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgehändigt
werden. Wenn Ihr Vermittler/Ihre Vermittlerin diese nicht
vorrätig hat, so erhalten Sie die Informationen mit
der Zusendung der Police, verbunden mit einem 14tägigen
Widerspruchsrecht. Lesen Sie sie unbedingt, denn sie enthalten,
meist in leicht verständlicher Form, alles Wissenswerte
zu Ihrem Vertrag!
2. Die Musterbedingungen sind für alle PKV-Unternehmen
verbindlich. Sie beinhalten die Forderungen des VVG und
erweitern sie. Glücklicherweise sind die Musterbedingungen,
ebenso wie die AVB, leicht verständlich geschrieben,
so daß man auch ohne abgeschlossene Ausbildung im
Versicherungswesen weiß, was einem da mitgeteilt werden
soll.
3. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bauen auf den
Musterbedingungen auf, die dürfen diese nur verbessern,
aber weder einschränken noch ersetzen. Der wichtigste
Abschnitt lautet: Leistungen des Versicherers. Hier muß
für genau den Tarif, den Sie sich ausgewählt haben,
der Leistungsumfang dargestellt werden.
Und noch ein Tipp: Wichtig ist auch immer, was nicht im
Leistungsumfang enthalten und deshalb nicht aufgeschrieben
ist.
Achten Sie besonders bei den Beschreibungen der Heil- und
Hilfsmittel auf eine umfassende Erstattung möglichst
ohne geschlossenen Hilfsmittelkatalog,
auf Einschränkungen der Zahnleistungen z.B. durch Zahnstaffeln
oder feste Obergrenzen, auf Selbstbehalte und ihre Definition
(absolut, prozentual, gedeckelt), auf begrenzte Leistungen
für Heilpraktiker und Psychotherapeuten und auf eventuell
bestehende Wartezeiten.
Wenn Sie die AVB mehrerer verschiedener Tarife mit abweichendem
Leistungsumfang gelesen haben, werden Ihnen die Formulierungen
vertrauter und Sie wissen, worauf Sie achten müssen.
Beim Vergleich und Verständnis der Texte hilft Ihnen
auch Ihr Versicherungsvermittler/ Ihre Versicherungsvermittlerin
gern
Tipp: Sie binden sich mit einem Vertrag zur privaten Krankenversicherung
auf lange Zeit, vielleicht sogar für das ganze Leben,
an eine Versicherungsgesellschaft und an einen Tarif. Interessieren
Sie sich daher unbedingt auch für das Kleingedruckte.
Sonst wird es erst im Krankheitsfall - wenn Rechnungen nicht
erstattet werden - klar, daß bestimmte Leistungen
nicht im Versicherungsumfang enthalten sind.
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