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Krankenversicherung >> Geschichte Private Krankenversicherung
Geschichtliche Entwicklung der Privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung zählt zu den ältesten
Sparten der Versicherungswirtschaft: Das Zunftwesen der
Handwerker bot schon bestimmten Berufsgruppen einen Schutz
vor Kosten von Krankheit, Invalidität, Armut im Alter
und Tod.
17.1.1845:
Die Preußische Allgemeine Gewerbeordnung läßt
die Gründung von Krankenkassen zu. Sie werden die Vorläufer
der späteren Sozialversicherung für Fabrikarbeiter.
1848:
Die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums
entsteht als erste private Krankenversicherung. Es folgen
weitere berufsständische Kassen, meist als VVaG
3.4.1854:
Das Preußische Gesetz von diesem Tage ermächtigt
die Gemeinden, die Pflichtversicherung einzuführen
für Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter
7.4.1876:
Das Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen bringt
eine einheitliche Regelung für Deutschland
15.6.1883
Die berühmte Bismarcksche Sozialgesetzgebung: Als erster
Zweig der Sozialversicherung wird die Krankenversicherung
eingeführt. Träger sind Gemeinde-, Orts-, Betriebs-,
Innungs-, Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen. Es wurden
ca. 10 % der Gesamtbevölkerung erfaßt.
Ab diesem Zeitpunkt läßt sich klar zwischen privater
und gesetzlicher Krankenversicherung unterscheiden. Denn
nun sehen sich die nicht von der Versicherungspflicht erfaßten
Personen , besonders Kommunalbeamte, Lehrer und Geistliche,
veranlaßt, eine private Entsprechung zu bilden.
12.5.1901:
Die privaten Krankenversicherungen werden dem Kaiserlichen
Aufsichtsamt für die Privatversicherung unterstellt.
Bis 1914
entstehen durch die Handwerks und Gewerbekammern 25 Kranken-Unterstützungskassen,
die als Privatanbieter für die Kammermitglieder die
Krankheitskosten übernehmen.
Durch die Inflation 1923, (1US-Dollar=4,2 Billionen Papiermark)
werden die Rücklagen des Mittelstandes vernichtet.
Erst mit der Einführung der Rentenmark
am 15.11.1923
wird eine neue Geldstabilität geschaffen, und es setzt
ab 1924 ein außergewöhnlicher Zustrom zu den
Privatunternehmen ein. Denn nun besteht die Notwendigkeit,
unkalkulierbare Kosten bei Krankheit durch eine Versicherung
abzudecken. In die GKV kommt der Mittelstand jedoch nicht
herein. Es erfolgt eine Prämienvervierfachung von 1924
bis 1925
Die Leistungen werden erweitert: Bis 1924 konnten nur Taqegeldversicherungen
angeboten werden, nun wird, den Leistungen der GKV folgend,
auch eine Übernahme der Krankheitskosten möglich.
In den 30er Jahren werden die Kalkulationsgrundlagen gelegt,
so daß eine dauernde Erfüllbarkeit der Verträge
möglich ist. Daher können nun verschiedenen Tarife
mit einer großen Leistungsvielfalt angeboten werden.
5.7.1934:
Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung und seine
Erweiterungen 1935 und 1937: Ersatzkassen werden zu Trägern
der GKV mit klar umrissenen berechtigtem Personenkreis,
und versicherungsfremde Mitglieder müssen aus ihnen
ausscheiden. Sie wechseln zu den privaten Unternehmen und
lösen einen zweiten Boom für die PKV aus.
1945:
Totaler Zusammenbruch der des gesamten Sozialsystems und
somit auch der PKV. Die sowjetische Besatzungsmacht untersagt
jegliche Betätigung privater Krankenversicherungsunternehmen,
daher siedeln viele Unternehmen in die westlichen besetzten
Gebiete über. Nur ihre Namen erinnern noch an ihren
Ursprung: Hallesche, Mecklenburgische etc.
1948:
Bizonaler Verband der PKV wird gegründet
1949:
Ausdehnung des Verbandes auf sie gesamte BRD
Dritter Aufschwung bis Mitte der 50er Jahre, seitdem eher
stagnierende Mitgliederzahlen (1955 6,46 Mio.)
1970:
2.Krankenversicherungsänderungsgesetz legt Versicherungspflichtgrenze
auf 75% der BBG fest
1971:
Öffnung der GKV für alle Angestellten - Abwanderung
aus PKV
1972:
Pflichtversicherung für Landwirte- Abwanderung aus
PKV
1989:
Gesundheitsreformgesetz erlaubt auch Arbeitern oberhalb
BBG, sich privat zu versichern, Beamte und Selbständige
konnten sich einkommensunabhängig privat versichern
1.1.1991:
Einführung des KV-Systems in den neuen Bundesländern
1.1.1993: Gesundheitsstrukturgesetz zwingt zu Standardtarif
für ältere Versicherte
1.1.1995:
Pflegepflichtversicherung macht PKV für ihre Versicherten
zum Träger der PPV (Pflege folgt Kranken)
1.1.2000:
Der gesetzliche Zuschlag von 10% wird eingeführt. Er
wird auf alle Vollkostentarife berechnet und garantiert
Beitragsstabilität im Alter
1.7.2000:
Änderung des §257, SGBV: Die Zugangsvoraussetzungen
für den Standardtarif im Alter werden erweitert.
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