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Beitragsbemessungsgrenze 2007

Mai 29th, 2007 | By admin | Category: Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung berechnet und abgeführt werden müssen. Wer mehr als 42.750 € verdient, für den werden dennoch nicht mehr als 42.750 € Einkommen berechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung hat sich im Jahr 2007 nicht verändert. Während die Versicherungspflichtgrenze um 450 Euro angehoben wurde, blieb die Beitragsbemessungsgrenze unverändert.

Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2007 liegt bei:
3.562,50 € im Monat bzw. 42.750 € im Jahr

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