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	<title>Kommentare zu: Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze 2010</title>
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	<description>Über private und kranke Versicherungen gebloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 05 Mar 2010 09:29:53 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: jones</title>
		<link>http://www.arbeitsgemeinschaft-private-krankenversicherung.info/blog/21/voraussichtliche-beitragsbemessungsgrenze-2010/comment-page-1/#comment-289</link>
		<dc:creator>jones</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 09:29:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.arbeitsgemeinschaft-private-krankenversicherung.info/blog/?p=21#comment-289</guid>
		<description>Guten Tag,
ich habe eine paar Frage zur PKV und hoffe, Sie k&#246;nnen wir weiterhelfen:
Meine Frau und ich sind seit 7 Jahren in der PKV versichert. In der Zwischenzeit haben wir 2 Kinder (6+4 Jahre alt). Nach der Erh&#246;hung 2010 fallen wir beide unter die Beitragsbemessungsgrenze und m&#252;ssten uns gesetzlich versichern, wenn wir uns nicht von der Versicherungspflicht (endg&#252;ltig) befreien lassen.
Welche Nachteile/Risiken bringt eine solche unwiderrufliche Befreiung f&#252;r eine 4-k&#246;pfige Familie mit sich? Wie verh&#228;lt es sich im Falle von Arbeitslosigkeit? Wie kann man die Beitragsentwicklung zum Rentenalter einsch&#228;tzen?
W&#252;rden Sie f&#252;r eine Familie eher empfehlen, wieder in die GKV zu wechseln?
Vielen Dank f&#252;r Ihre Unterst&#252;tzung,
M. Wiese</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
ich habe eine paar Frage zur PKV und hoffe, Sie k&#246;nnen wir weiterhelfen:<br />
Meine Frau und ich sind seit 7 Jahren in der PKV versichert. In der Zwischenzeit haben wir 2 Kinder (6+4 Jahre alt). Nach der Erh&#246;hung 2010 fallen wir beide unter die Beitragsbemessungsgrenze und m&#252;ssten uns gesetzlich versichern, wenn wir uns nicht von der Versicherungspflicht (endg&#252;ltig) befreien lassen.<br />
Welche Nachteile/Risiken bringt eine solche unwiderrufliche Befreiung f&#252;r eine 4-k&#246;pfige Familie mit sich? Wie verh&#228;lt es sich im Falle von Arbeitslosigkeit? Wie kann man die Beitragsentwicklung zum Rentenalter einsch&#228;tzen?<br />
W&#252;rden Sie f&#252;r eine Familie eher empfehlen, wieder in die GKV zu wechseln?<br />
Vielen Dank f&#252;r Ihre Unterst&#252;tzung,<br />
M. Wiese</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Manfred</title>
		<link>http://www.arbeitsgemeinschaft-private-krankenversicherung.info/blog/21/voraussichtliche-beitragsbemessungsgrenze-2010/comment-page-1/#comment-275</link>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Nov 2009 01:45:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.arbeitsgemeinschaft-private-krankenversicherung.info/blog/?p=21#comment-275</guid>
		<description>Hallo Frau Klug,
ja, Ihre Vermutung stimmt. Sobald Ihre Tochter eine T&#228;tigkeit als Angestellte beginnt, f&#228;llt sie unter die 3 j&#228;hrige Versicherungspflicht. Dies ist im SGB V § 6 geregelt dort steht:

§ 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind 
1.Arbeiter und Angestellte, deren regelm&#228;&#223;iges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Abs&#228;tzen 6 oder 7 &#252;bersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren &#252;berstiegen hat; Zuschl&#228;ge, die mit R&#252;cksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unber&#252;cksichtigt

Das bedeutet, dass 3 Jahre das Einkommen als Angestellte &#252;ber der jeweiligen JAEG liegen muss, in 2010  steigt die JAEG auf 49650 €. Allerdings ist es so, dass im Koalitionsvertrag vereinbart ist, dass diese 3 Jahre Reglung fallen soll. Es wird eine Kommission eingesetzt, die im Laufe des kommenden Jahres beraten soll, wie das Gesundheitswesen ge&#228;ndert werden kann. Vereinbart ist, dass im Jahre 2010 noch alles beim Alten bleibt und die beschlossenen &#196;nderungen ab 2011 greifen werden. Wie die neuen Regelungen dann aussehen werden, erfahren wir erst nach Abschluss der Kommissionsverhandlungen. Sicher werden wir zeitnah berichten.

Gr&#252;&#223;e
Manfred Walter  (&lt;a href=&quot;http://www.pkv-financial.de&quot;&gt;PKV Financial&lt;/a&gt;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Klug,<br />
ja, Ihre Vermutung stimmt. Sobald Ihre Tochter eine T&#228;tigkeit als Angestellte beginnt, f&#228;llt sie unter die 3 j&#228;hrige Versicherungspflicht. Dies ist im SGB V § 6 geregelt dort steht:</p>
<p>§ 6 Versicherungsfreiheit<br />
(1) Versicherungsfrei sind<br />
1.Arbeiter und Angestellte, deren regelm&#228;&#223;iges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Abs&#228;tzen 6 oder 7 &#252;bersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren &#252;berstiegen hat; Zuschl&#228;ge, die mit R&#252;cksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unber&#252;cksichtigt</p>
<p>Das bedeutet, dass 3 Jahre das Einkommen als Angestellte &#252;ber der jeweiligen JAEG liegen muss, in 2010  steigt die JAEG auf 49650 €. Allerdings ist es so, dass im Koalitionsvertrag vereinbart ist, dass diese 3 Jahre Reglung fallen soll. Es wird eine Kommission eingesetzt, die im Laufe des kommenden Jahres beraten soll, wie das Gesundheitswesen ge&#228;ndert werden kann. Vereinbart ist, dass im Jahre 2010 noch alles beim Alten bleibt und die beschlossenen &#196;nderungen ab 2011 greifen werden. Wie die neuen Regelungen dann aussehen werden, erfahren wir erst nach Abschluss der Kommissionsverhandlungen. Sicher werden wir zeitnah berichten.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred Walter  (<a href="http://www.pkv-financial.de">PKV Financial</a>)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Elke Klug</title>
		<link>http://www.arbeitsgemeinschaft-private-krankenversicherung.info/blog/21/voraussichtliche-beitragsbemessungsgrenze-2010/comment-page-1/#comment-274</link>
		<dc:creator>Elke Klug</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 18:19:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.arbeitsgemeinschaft-private-krankenversicherung.info/blog/?p=21#comment-274</guid>
		<description>Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010&quot;
... Meine Tochter ist seit ein paar Jahren auf freiberuflicher Basis t&#228;tig
und ist in der PKV (seit 2008). Sie hat nun ein Angebot vorliegen, wieder
in einem normalen Anstellungsverh&#228;ltnis t&#228;tig zu werden (ab 2010).

Meine FRage dazu: Ist es richtig, dass Sie - IN JEDEM FALL -  zun&#228;chst f&#252;r
drei Jahre wieder in die GKV zur&#252;ck muss, oder kann sie bei &#220;berschreiten
der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 weiterhin in ihrer PKV bleiben.

Ich w&#252;rde mich sehr &#252;ber eine kurzfristige R&#252;ckmeldung freuen - idealer
Weise mit Link zu einem Gesetzestext, wo das schwarz auf weiss steht, da
ich unterschiedliche Aussagen geh&#246;rt habe.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en 
Elke Klug</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010&#8243;<br />
&#8230; Meine Tochter ist seit ein paar Jahren auf freiberuflicher Basis t&#228;tig<br />
und ist in der PKV (seit 2008). Sie hat nun ein Angebot vorliegen, wieder<br />
in einem normalen Anstellungsverh&#228;ltnis t&#228;tig zu werden (ab 2010).</p>
<p>Meine FRage dazu: Ist es richtig, dass Sie &#8211; IN JEDEM FALL &#8211;  zun&#228;chst f&#252;r<br />
drei Jahre wieder in die GKV zur&#252;ck muss, oder kann sie bei &#220;berschreiten<br />
der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 weiterhin in ihrer PKV bleiben.</p>
<p>Ich w&#252;rde mich sehr &#252;ber eine kurzfristige R&#252;ckmeldung freuen &#8211; idealer<br />
Weise mit Link zu einem Gesetzestext, wo das schwarz auf weiss steht, da<br />
ich unterschiedliche Aussagen geh&#246;rt habe.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Elke Klug</p>
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