Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze 2010
Okt 11th, 2009 | By admin | Category: KrankenversicherungSchon seit einigen Wochen sind die voraussichtlichen Zahlen für die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 bekannt, damals noch in Form einer Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Am Mittwoch dem 7.10.2009 beschloss dann das scheidende Bundeskabinett die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung. Bis zur Zustimmung durch den Bundesrat sind die Zahlen aber nur unter Vorbehalt zu betrachten.
Die für die meisten Krankenversicherten spannendste Rechengröße dürfte die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung sein, gelegentlich auch mit BBG abgekürzt. Dieser Wert legt gewissermaßen die maximale Höhe der zu zahlenden Krankenkassen-Beiträge fest. Genauer, bis zu welcher Einkommenshöhe der Versicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten hat. Für das Jahr 2010 wird demnach die Beitragsbemessungsgrenze um 900 Euro auf 45.000 Euro ansteigen. Ein Zuwachs von mehr als 2%.
Quelle: PKV Financial
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010″
… Meine Tochter ist seit ein paar Jahren auf freiberuflicher Basis tätig
und ist in der PKV (seit 2008). Sie hat nun ein Angebot vorliegen, wieder
in einem normalen Anstellungsverhältnis tätig zu werden (ab 2010).
Meine FRage dazu: Ist es richtig, dass Sie – IN JEDEM FALL – zunächst für
drei Jahre wieder in die GKV zurück muss, oder kann sie bei Überschreiten
der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 weiterhin in ihrer PKV bleiben.
Ich würde mich sehr über eine kurzfristige Rückmeldung freuen – idealer
Weise mit Link zu einem Gesetzestext, wo das schwarz auf weiss steht, da
ich unterschiedliche Aussagen gehört habe.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Klug
Hallo Frau Klug,
ja, Ihre Vermutung stimmt. Sobald Ihre Tochter eine Tätigkeit als Angestellte beginnt, fällt sie unter die 3 jährige Versicherungspflicht. Dies ist im SGB V § 6 geregelt dort steht:
§ 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
1.Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt
Das bedeutet, dass 3 Jahre das Einkommen als Angestellte über der jeweiligen JAEG liegen muss, in 2010 steigt die JAEG auf 49650 €. Allerdings ist es so, dass im Koalitionsvertrag vereinbart ist, dass diese 3 Jahre Reglung fallen soll. Es wird eine Kommission eingesetzt, die im Laufe des kommenden Jahres beraten soll, wie das Gesundheitswesen geändert werden kann. Vereinbart ist, dass im Jahre 2010 noch alles beim Alten bleibt und die beschlossenen Änderungen ab 2011 greifen werden. Wie die neuen Regelungen dann aussehen werden, erfahren wir erst nach Abschluss der Kommissionsverhandlungen. Sicher werden wir zeitnah berichten.
Grüße
Manfred Walter (PKV Financial)
Guten Tag,
ich habe eine paar Frage zur PKV und hoffe, Sie können wir weiterhelfen:
Meine Frau und ich sind seit 7 Jahren in der PKV versichert. In der Zwischenzeit haben wir 2 Kinder (6+4 Jahre alt). Nach der Erhöhung 2010 fallen wir beide unter die Beitragsbemessungsgrenze und müssten uns gesetzlich versichern, wenn wir uns nicht von der Versicherungspflicht (endgültig) befreien lassen.
Welche Nachteile/Risiken bringt eine solche unwiderrufliche Befreiung für eine 4-köpfige Familie mit sich? Wie verhält es sich im Falle von Arbeitslosigkeit? Wie kann man die Beitragsentwicklung zum Rentenalter einschätzen?
Würden Sie für eine Familie eher empfehlen, wieder in die GKV zu wechseln?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
M. Wiese