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Versicherungspflichtgrenze 2010

Sep 14th, 2009 | By admin | Category: Krankenversicherung

Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und Ärzte können in eine Private Krankenkasse wechseln, wenn sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Es gibt auch einige Ausnahmen, Landwirte, Künstler, Publizisten und selbständig tätige Gärtner unterliegen erst einmal der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Liegt das Einkommen der betroffenen Personen über der Versicherungspflichtgrenze, so wird dadurch die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung aufgehoben. Die Person kann frei wählen, ob sie in die gesetzliche oder private Krankenversicherung wechseln möchte.

Der jeweilige Grenzwert wird jedes Jahr neu berechnet im Rahmen der Sozialversicherungsrechengrößen, für das Jahr 2010 soll die Versicherungspflichtgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird, auf 49.950 € steigen. Der Wert ist aber noch unter Vorbehalt zu betrachten, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Dabei dürfte es sich aber nur noch um eine Formsache handeln.

Update: Seit dem 28. Nov. 09 sind die Zahlen für die Versicherungspflichtgrenze 2010 durch den Bundestag beschlossene Sache und können im Rahmen der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2010 nachgeschlagen werden.

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  1. [...] 2010 bekannt gegeben worden. Demnach soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) von 48600 Euro im Jahre 2009 auf nunmehr 49950 Euro im Jahre 2010 ansteigen und die [...]

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