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Neue Zusatzkrankenversicherung von der Württembergische Krankenversicherung AG

Sep 11th, 2009 | By admin | Category: Allgemein

In einem ihrer Magazine wirbt die Württembergische Krankenversicherung AG mit einer Studie, nach der 50% der getesteten Kinder behandlungsbedürftige Zahnfehlstellungen vorwiesen. Derartige Behandlungen werden nur bei Heranwachsenden vorgenommen. Gesetzlich Versicherte hätten lediglich ein Anrecht auf die Kostenerstattung durch die Kasse, wenn das Ausmaß der Fehlstellung groß genug ist.

Diese Regelung verursacht Versorgungslücken, wenn die Zähne nur ein bisschen krumm wachsen und gerichtet werden müssen. Daher hat die Württembergische die Zusatzversicherung, KinderPlus (SGK) genannt, eingeführt. Der monatliche Standardtarif liegt bei 17,59€. Verweigert die Krankenkasse die Kostenerstattung der Kieferorthopädie, übernimmt die SGK bis zu 80% der Kosten, bei einem Rechnungsbetrag von max. 4000€. Sollte die Kasse doch eine Leistung erbringen, so liegt die Grenze bei 2000€.

Soll ein Kind SGK versichert werden, so darf es maximal 7 Jahre alt sein. Ende des Jahres, wo das Kind 20 Jahre alt wird, erlischt der SGK-Versicherungsschutz. Die Leistung der SGK umfasst neben stationären Zahnbehandlungen auch die Auswahl der Klinik, in dem das Kind behandelt wird. Zusätzlich gibt es Wahlleistungen, die erstatten werden, so zum Beispiel die freie Arztwahl, sowie die Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer. Besonders hervorzuheben ist die Kostenübernhame für das sogenannte „Rooming-in“ für begleitende Eltern für Kinder bis zu neun Jahre.

Der Einstieg in die SGK verläuft mittels einer Gesundheitsprüfung und verschiedenen Fragen zum Gesundheitszustand. So einfach, wie das klingt ist es nicht unbedingt, wenn die Krankenkasse bei der Prüfung investigativ vorgeht. So könnte ein Kind im Rahmen eines Zusatztarifes nicht mehr als „gesund“ gelten, wenn ein Kieferorthopäde aufgesucht oder dies vom Arzt empfohlen wurde. Das im Prospektantrag enthaltene Beratungsprotokoll ist ziemlich kurz gehalten und deren Inhalte sind relativ spezifisch auf spezielle Angebote zugeschnitten. Daher sollte man sich ersatzweise beraten lassen, wenn nicht sicher ist, was für einen Tarif man möchte.

Wie oben erwähnt, endet die Zusatz-Versicherung ab Ende Dezember des Jahres, in dem das versicherte Kind das 20 Lebensjahr erreicht hat. Ab dem Zeitpunkt gibt es die Möglichkeit, binnen zwei Monaten übergangslos in den Erwachsenen-Tarif (SG(R), SE, ZG30) einzusteigen. Eine erneute Gesundheitsprüfung (ebenfalls oben erwähnt) und Wartezeiten zur Bearbeitung eines Antrags fallen weg, wenn der Versicherungsnehmer rechtzeitig reagiert.

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