Bemessungsgrenzen 2009
Nov 2nd, 2008 | By admin | Category: Featured Artikel, KrankenversicherungMitte Oktober hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen für das Jahr 2009 beschlossen. Dazu gehörten u. a. soziale Rechengrößen für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, auf gut Deutsch - die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze (auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt) wurden festgelegt.
Die (zur Zeit noch vorläufigen) Werte für die Beitragsbemessungsgrenze 2009:
3.675 € im Monat bzw. 44.100 € im Jahr.
Erklärung zur Beitragsbemessungsgrenze: Sie legt die Höhe der Krankenkassen-Beiträge fest und bestimmt das maximal anrechenbare Einkommen. Daneben gibt es auch noch die Versicherungspflichtgrenze, die darüber entscheidet, ob und ab wann jemand in die Private Krankenversicherung wechseln kann. Die Versicherungspflichtgrenze 2009 für Kranken- u. Pflegeversicherung liegt bei 4050 EUR Einkommen im Monat oder 48600 EUR im Jahr. Die Voraussetungen sind sogar noch etwas komplizierter, heutzutage muss ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in 3 aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um dann im vierten Jahr in die private Krankenversicherung wechseln zu können.