Arbeitnehmer haben einen sogenannten Durchgangsarzt aufzusuchen, wenn es bei ihnen durch eine Verletzung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit kommt oder die Behandlung länger als eine Woche dauert. Dieser Arzt setzt dann weitere Behandlungen fest, darauf wird auch in der gesetzlichen Unfallversicherung VBG hingewiesen. Über 3500 niedergelassene Ärzte als auch an Krankenhäusern tätige Ärzte sind in Deutschland als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Krankenkasse zugelassen.
Als Durchgangsärzte werden diejenigen Fachärzte bezeichnet, die auf dem Gebiet der Chirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung in dem Bereich der Unfallchirurgie arbeiten. Das besondere an ihnen ist, dass ihre Praxen und die Unfallkliniken mit Fachpersonal und mit spezieller Technik bestens auf Unfälle vorbereitet sind. Verpflichtend für die Unternehmer ist es dabei, innerhalb von 72 Stunden jeden Arbeits- und Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Die VBG erklärt, dass diese Dokumentation sehr wichtig für eventuelle Folgeerkrankungen ist.
Über das Internet kann man Zugang zur Datenbank mit allen von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Durchgangsärzten erhalten. Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung, mit ungefähr 28 Millionen Versicherungsverhältnissen bundesweit. Zu den Versichertengruppen gehören Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Institutionen und bürgerschaftlich Engagierte. 570.000 Dienstleistungsunternehmen aus weit mehr als 100 Bereichen, wie beispielweise Banken und Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Sportvereine und IT- Unternehmen sind Mitgliedsunternehmen.
Menschen die ein Tier besitzen kennen es bereits, Menschen die sich ein Tier anschaffen wollen, werden damit rechnen müssen, Tierarztkosten. Speziell wenn das Haustier eine chronische Krankheit bekommt oder schon hat, können die Behandlungskosten schnell in beträchtliche Höhen steigen. Eine Krankenversicherung für Haustiere kann also durchaus eine befriedigende Lösung sein.
In der Regel übernimmt eine allgemeine Tierkrankenversicherung die Kosten für ambulante, stationäre, homöopathische und Vorsorgebehandlungen. Meist sind auch Medikament inklusive. Die entstehenden Kosten für Kastrationen oder Sterilisationen, Hormonspritzen oder spezielle Diätfutter werden in den meisten Fällen nicht übernommen. Im Gegensatz dazu kommen die Versicherer für die Folgen von selbstverschuldeter Verfettung wie beispielsweise bei Diabetes oder Gelenkproblemen auf. Selbst Registrierungen mit dem Chip oder Heimtierausweise werden von einigen Versicherungsgesellschaften übernommen. Zusätzlich zur Haustierkrankenversicherung können auch spezielle Operationsversicherungen abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht dann für sämtliche Operationen inklusive notwendiger Medikamente.
Sicherlich steht immer die Frage im Raume wie sinnvoll eine Haustierkrankenversicherung ist. Abhängig von den zu erwartenden Kosten und der eventuellen Notwendigkeit wird der Tierbesitzer sich dafür oder dagegen entscheiden. Wer sich gegen eine Tierkrankenversicherung entscheidet sollte als Alternative aber wenigstens kleinere Beiträge ansparen, um bei einer Notbehandlung wenigstens die Kosten begleichen zu können.
Seit geraumer Zeit sorgt er für heftige Diskussionen, jener Gesundheitsfonds, der alles besser machen soll, zumindest für die Krankenkassen. Aber die Große Koalition scheint nicht glücklich zu werden mit dem Schatten, der schon vor der Einführung über den Fonds fällt. So sagte heute ein Vertreter der SPD-Fraktion in Berlin: “In der SPD gibt es Stimmen, den ungeliebten Fonds jetzt abzuräumen“. Und die bayrische Gesundheitsministerin, Christa Stewens von der CSU, legt in der „Welt“ vom morgigen Mittwoch noch einen drauf: „Solange die Auswirkungen des Gesundheitsfonds nicht im Detail geklärt sind, steht die Verschiebung im Raum“.
„Was denn nun?“, das mag sich der gesetzlichen Krankenversicherte fragen. Das Bundesgesundheitsministerium hält nämlich gleich dagegen mit dem Kommentar „Der Fonds steht im Gesetz, und der Fonds kommt.“. Selbst fraktionsintern scheint es keine klaren Fronten zu geben. Es gibt SPDler, die sind eindeutig gegen den Gesundheitsfonds, andere hingegen wollen ihn schon so bald wie möglich willkommen heißen.
Und dann bezieht auch noch der DIHK, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, zu dem Fonds, der kommen soll, traut man dem Bundesgesundheitsministerium, ganz klar Stellung: „Der Fonds ist und bleibt ein Fehlkonstrukt. Die jetzt schon sicheren Beitragserhöhungen machen Arbeit teurer und vernichten Arbeitsplätze“.
Wer nun recht hat oder nicht, das verrät uns aber hier, anders als beim 1, 2 oder 3 Spiel kein Licht. Wahrscheinlich stehen die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen eher bald im Dunkel. Denn teurer wird es auf jeden Fall für jeden von uns werden, ob er nun kommt, der Gesundheitsfonds, oder nicht.
Wer auf Gleichheit pocht, bekommt diese, auch wenn es für alle dadurch teurer wird. Dies ist das Gesetz im Leben und gilt auch für Versicherungen. So steigen die Kosten für die Private Krankenversicherung ab dem Jahr 2008. Warum? Weil das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch für Versicherungen gilt. Und die Versicherer nicht runter gehen mit den Beiträgen, um eine Gleichheit zu schaffen, sondern die Tarife erhöhen. Privat krankenversicherte Männer haben bis dato weniger hohe Beiträge gezahlt. Sie können nicht schwanger werden, und deshalb mussten die Frauen bislang mehr bezahlen für ihre PKV. Denn Frauen wurden gleich für eine eventuelle Schwangerschaft in die Pflicht genommen und deshalb generell mit höheren Beiträgen für die Private Krankenversicherung veranschlagt.
Damit ist jetzt Schluss. Und nichts wird günstiger, ganz im Gegenteil. Die Männer müssen mehr zahlen. Denn Gleichbehandlung ist eben Gleichbehandlung, und wenn die Tarife nicht gesenkt werden für die Frauen, müssen die für die Männer eben nach oben gehen. Das ist das Gesetz.
Lilo Blunck, die Vorstandsvorsitzende des BdV, des Bund der Versicherten e.V., hat heute dazu gesagt: „Wir werden genau beobachten, ob es dabei wirklich gerecht zugeht.“.
Es bleibt wieder mal abzuwarten, ob all dies nur bloße Worte sind oder ob hier wirklich kontrolliert werden wird.
Vergleiche der einzelnen Versicherungstarife der verschiedenen Privaten Krankenversicherungen lohnen sich also ab 2008 erst recht. Es werden nicht alle Krankenversicherungen der PKV teurer werden. Aber einige mit Sicherheit, deshalb sollte Mann sich vielleicht schon frühzeitig nach einer anderen Privaten Krankenkasse umsehen. Denn sparen will doch schließlich jeder!
Die Gesetzliche Rentenversicherung dient der Alterssicherung der abhängig Beschäftigten. Als Teil der dritten Säule der Altersvorsorge sind Rentenversicherungen momentan noch unverzichtbar und je früher man damit startet, um so besser für die sich während der Jahre ansammelnden Gelder. Nun haben sich die Rentenversicherungsgesellschaften entschieden, konkrete Informationen an den Kunden zu bringen, denn seit der Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre gibt es oft Missverständnisse bei der Kalkulation der effektiven Rente.
Jeder der mindestens 27 Jahre alt ist und zumindest seit 5 Jahren die Beiträge für eine private Rente zahlt, bekommt jetzt die Gelegenheit herauszufinden, wie seine Rente, abhängig vom monatlichen Einkommen, aussehen wird.
Der so entstandene Unterschied, ist jedoch nur bedingt eine gute Sache. Wer als 67-Jähriger in Rente geht, wird wahrscheinlich ein moderates Wachstum der ausgezahlten Rente feststellen, da sich die Beitragsdauer um 2 Jahre erhöht hat. Diejenigen, die jedoch schon mit 65 Jahren in Rente gehen wollen, müssen wegen der Abschläge, die die Versicherungsgesellschaften beanspruchen werden, eine Verringerung der Rente feststellen.
Alles in Einem ist die Frage, ob es eine gute oder eine schlechte Sache ist, erst mit 67 Jahren in Rente zu gehen. Fest steht jedoch, dass Personen, die schon in jungen Jahren einer Rentenversicherung beitreten, eine deutlich größere Rente zu erwarten haben, denn die sich sammelnde Summe der Rentenversicherung wird mit Zinsen ausgezahlt, und die 2 zusätzlichen Jahre bedeuten 2 Jahre mehr Zinsen. Bei einer Rentenversicherung von ca. 30 Jahren, kann diese Summe bedeutend höher sein als bisher.
In Deutschland existiert seit April dieses Jahres eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, die deswegen eingeführt worden ist, um denjenigen, die bisher nicht krankenversichert waren, die Möglichkeit zu geben bei ihrer ehemaligen Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden. Allerdings ist dieses Ziel bis heute nicht erreicht worden.
Durch eine Mitteilung der Spitzenverbände der Krankenkassen wurde jetzt deutlich, dass nur ungefähr 43.000 Menschen der dringenden Aufforderung zum Beitritt zu einer Krankenversicherung folgten, demzufolge leben in Deutschland immer noch bis zu 300.000 Personen ohne Krankenversicherung. Scheinbar ist diesen nicht versicherten Menschen immer noch nicht ganz verständlich, wie wichtig eine Krankenversicherung ist, deswegen raten die Spitzenverbände abermals dringend, umgehend eine neue Versicherung abzuschließen.
Zu einer erneuten Aufnahme bei der zuletzt versicherten Krankenkasse, ist diese Krankenkasse nun gesetzlich verpflichtet. Bei gewissen Voraussetzungen ist es darüber hinaus auch möglich, dass private Krankenversicherungen in Anspruch genommen werden. Sie müssen den Betroffenen seit dem 1. Juli 2007 einen Standardtarif offerieren. Bei einer Erkrankung ohne Versicherungsschutz, bei der medizinische Behandlungen in Anspruch genommen werden müssen, ist mit beachtlichen Kosten zu rechnen, die wesentlich höher sein können als die Summe der Krankenversicherungsbeiträge. Außerdem müssen diese von dem Nicht-Versicherten selbst getragen werden und es kommen noch zusätzlich rückwirkende Zahlungen an die einstige Krankenversicherung dazu, die ab dem 1. April 2007 zu leisten waren.
Die Pflegebedürftigkeit ist ein Angelegenheit, mit der wir uns alle beschäftigen sollten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundsicherung. Schon jetzt ist klar, dass alleine bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pflegefälle um geschätzte 1 Mio. steigen wird. Durch die steigende Lebenserwartung wird es immer mehr Kranke, Alte und Pflegebedürftige geben und die Pflegezeiten werden sich ausdehnen. Dem entgegen stehen gleichbleibend niedrige Geburtenraten die dazu führen werden, dass im Jahr 2030 nur noch etwa 70 % der heutigen Beitragszahler den Pflegebedarf finanzieren müssen.
Mit dieser Vorhersage sollte private Vorsorge zu einem Muss werden. Die gesetzliche Pflege kann die kommenden Problematiken nicht alleine bewältigen. Nur wer privat vorsorgt, wird im Pflegefall gut abgesichert sein. Dazu ist eine zukunftssicher private Pflegeversicherung, die die gesamten Pflegekosten abdeckt, erforderlich.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten diese zusätzlichen Versicherungsschutz an. Die Continentale hat für diesen Bereich zwei neue Pflegetagegeldtarife entwickelt, die ergänzend zur Pflegepflichtversicherung, den Bedarf an Eigenanteil der Pflegekosten absichern soll. Der Tarif PTK (Komfort) soll die Pflegebedürftigkeit in allen Pflegestufen absichern und der Tarif PTE (Einstieg/ Ergänzung) soll die Sicherheit in der schwersten Pflegestufe (III) ergänzen. Im Pflegetagegeldtarif PTE ist ein Optionsrecht verankert, dass den eventuell späteren Wechsel in den Komforttarif PTK gewährleisten soll.
Viele Mensche schrecken vor dem Thema der Pflegebedürftigkeit noch zurück aber es sollte ein „Gedanke“ werden mit dem sich jeder beschäftigt und der zum Ende des Gedankens mit einem Abschluss eines Zusatzversicherungsschutzes (sofern gesundheitlich und finanziell möglich) aufhören sollte.
Eine Frau, die bereits mehrmals schwanger war, wurde während einer erneuten Schwangerschaft in eine Klinik eingewiesen, weil das Kind wegen eines Spaltes im Muttermund eine Fehlgeburt hätte erleiden können. Um dies zu verhindern wandten die Ärzte ein Verfahren namens Cerclage an, dass die Schwangerschaft hinauszögerte, indem der Spalt speziell zusammengenäht wurde. Der Erfolg war mäßig. Einerseits, weil das Kind nur etwas länger als zwei Wochen im Bauch gehalten werden konnte, andererseits weil es leider Fehlbildungen aufwies.
Vor Gericht trug die Frau vor, dass sie mangelhaft über die Gefahren der an ihr angewendeten Behandlung aufgeklärt wurde. Außerdem hatten ihr die Ärzte andere Möglichkeiten, das Kind gesund zur Welt zu bringen, verschwiegen. Daher erhob sie Ansprüche auf finanzielle „Wiedergutmachungen“.
Das Oberlandesgericht Celle Urteilte mit dem am 2.07.07 getroffenen Beschluss zu Gunsten der Klägerin, sodass das Krankenhaus deren Forderungen erfüllen musste (Az.: 1 U 106/06). Während der Verhandlung machten die Richter deutlich, dass sie die Argumente der Geschädigten voll und ganz nachvollziehen könnten und zeigten sich über die Mängel im Krankenhaus nicht gerade erfreut. Zudem konnten die beklagten Ärzte keinen Nachweiß bringen, dass die Information über die Risiken an die Klägerin weitergegeben wurde. Ein weiteres Verfahren in der nächsten Instanz wurde den Beklagten verwehrt.
Ein makelloses Gebiss wird heutzutage immer mehr zum Statussymbol. Die gesetzlichen Kassenleistungen für Brücken, Prothesen, Kronen werde allerdings immer mehr reduziert. Die Gesamtkosten für Brücken oder Prothesen haben sich durchschnittlich zwischen 2004 und 2005 von 796 Euro auf 1030 Euro erhöht. Um die Differenz zwischen der Kassenleistung und dem Eigenanteil zu reduzieren haben sich bereits rund 8,7 Millionen Bürger für den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung mit Zahnzusatzleistungen entschieden. Unzählige Zahnzusatztarife werden am Markt angeboten. Bei Monatbeiträgen zwischen 3 und 30 Euro wird offensichtlich wie unterschiedliche die Leistungen der einzelnen Tarife sind.
Wer wirklich Wert auf einen hochwertigen Zahnersatz mit hoher Erstattung legt, sollte sich über den Concordia Tarif AZ ZAHN informieren. Diesen Tarif gibt es seit dem 1. Juli 2007. Er ist wählbar für alle, die in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und zusätzlich den Tarif AZ bei der Concordia abschließen oder abgeschlossen haben.
Erstattet werden im Tarif AZ ZAHN nach Vorleistung durch die GKV und dem Tarif AZ 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, welche der Regeleistung entspricht und 80 Prozent der Kosten für andersartigen Zahnersatz ( z.B. Implantologie). Einschränkungen gibt es nur bezüglich der Wartenzeiten von acht Monaten und einer sehr moderaten Zahnstaffel in den ersten vier Jahren.
Die Concordia wirbt mit dem AZ ZAHN damit, dass dieser Tarif einen Leistungsumfang hat der sich deutlich vom Markt abhebt. Wer also auf der Suche nach einem guten Versicherungsschutz im Zahnbereich ist, sollte ein Angebot der Concordia anfordern.
Durch eine Verbindung von privater Rente mit der Möglichkeit auf eine Pflegetagegeldversicherung bietet die R+V Versicherung als neues Angebot die sogenannte R+V Garantie-Rente PflegePlus an. Die Pflegeoption ist preisgünstig und beinhaltet, dass die Versicherung im Rentenalter bei Eintritt einer Pflegefallsituation die Kosten übernimmt.
Wenn z. B. ein 45- jähriger Angestellter mit einer monatlichen Beitragssumme von € 64,68 die R+V- Garantie-Rente PflegePlus abschließt, gehen davon € 60,00 in eine Rentenversicherung und die verbleibenden € 4,68 dienen dem Versicherten zur Sicherung der Option des Pflegetagegeldes in Höhe von € 25,00 im Alter. Des Weiteren tritt ein Pflegeschutz sofort in Kraft, welcher bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit aktiviert wird. Ohne Gesundheitsprüfung ist es dem Kunden nun erlaubt den vollen Versicherungsschutz zu wählen.
Bei Pflegebedürftigkeit bekommt er dann nicht nur monatliches Pflegegeld sondern auch die Rentenversicherung wird fällig. Sofern seine Entscheidung für die monatlich garantierte Rente gefallen ist, erlangt er € 61,86, zusätzlich der hochgerechneten Überschussbeteiligung sind das €115,61. Bei Aktivierung des Pflegebausteins empfiehlt sich dieses, da der Betrag für die monatlichen Beiträge genutzt werden kann. Alternativ muss er sich mit der einmaligen Kapitalabfindung zufrieden geben.