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Besonderheiten Private Krankenversicherung
1. In der PKV ist jeder freiwillig versichert
Die Private Krankenversicherung (PKV) kennt nur freiwillig
Versicherte; sie muß sich daher am Markt behaupten
und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge
überzeugen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind
die meisten pflichtversichert. Insbesondere Arbeiter und
Angestellte mit einem Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze
von derzeit 48.150 EUR im Jahr haben keine Wahl. Sie müssen
Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und können
lediglich unter den gesetzlichen Krankenkassen wählen.
Wer mehr verdient, kann zur PKV wechseln. Außerdem
haben Beamte, Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit,
sich privat zu versichern. Wer von der GKV zur PKV wechselt,
der ist an diese Entscheidung gebunden. Eine Rückkehr
zur GKV ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen
bestehen bsplw. bei Arbeitslosigkeit oder wenn das Gehalt
zu einem späteren Zeitpunkt die Bemessungsgrenze unterschreitet.
2. In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner Ihres Arztes
oder im Krankenhaus
In der Privatkrankenversicherung suchen Sie sich selber
Ihren Arzt, Ihr Krankenhaus oder zum Beispiel auch Ihren
Masseur aus. Der Behandlungsvertrag wird zwischen Ihnen
und Ihrem Arzt, Krankenhaus oder sonstigen Heilbehandlern
geschlossen. Sie erhalten für alle Leistungen eine
Rechnung, die Sie selber überprüfen können
und die Grundlage für die Leistungserstattung Ihres
PKV-Unternehmens ist.
In der gesetzlichen Krankenkasse gilt grundsätzlich
das Sachleistungsprinzip. Sie können unter den Vertragsärzten
und z. B. auch Masseuren wählen. Sie erhalten keine
Rechnungen. Alle Leistungen werden unmittelbar von Ihrer
Krankenkasse bezahlt. Zahlreiche Zuzahlungen sind allerdings
direkt in bar zu entrichten.
3. In der PKV wird jede Person einzeln und individuell
nach ihrem Bedarf versichert
In der PKV gilt der Grundsatz der individuellen Versicherung.
Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag
mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen. Dafür kann
der Umfang des Versicherungsschutzes vom Basis bis
zum Spitzenschutz jeweils individuell bestimmt werden.
In der GKV können Familienmitglieder unter bestimmten
Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden. Minderjährige
Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Der nicht
erwerbstätige Ehegatte ist nur dann kostenfrei mitversichert,
wenn er über kein oder nur ein minimales eigenes Einkommen
(maximal 630 EURO ) verfügt. Der Leistungskatalog einer
gesetzlichen Krankenkasse ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen,
einheitlich festgelegt. Eine individuelle Erweiterung des
Versicherungsschutzes kann durch den Abschluß privater
Zusatzversicherungen erreicht werden.
4. In der PKV werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip
berechnet
Maßgeblich in der PKV ist das Alter und der Gesundheitszustand
zu Beginn der Versicherung sowie das Geschlecht und der
Umfang des gewählten Versicherungsschutzes. Grundsätzlich
gilt, je früher jemand zur Privatversicherung wechselt,
desto günstiger ist der Beitrag. Je umfassender der
gewählte Versicherungsschutz, desto höher ist
auch der Beitrag.
Die Beiträge in der GKV werden abhängig vom Einkommen
berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Ein Bezug
zum versicherten Leistungsumfang besteht grundsätzlich
nicht. Zur Verkleinerung von Beitragssatzunterschieden zwischen
den einzelnen Krankenkassen gibt es einen Risikostrukturausgleich,
der den Beitragssatz einzelner Krankenkassen zuweilen in
Milliardenumfang zugunsten anderer Krankenkassen belastet.
5. In der PKV wird Vorsorge für das Alter gebildet
Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Dies führt zwangsläufig zu höheren Gesundheitskosten.
Der sich schrittweise verändernde Altersaufbau der
Bevölkerung wird zu weiteren Belastungen führen.
Heute ist jeder fünfte Bundesbürger älter
als 60 Jahre; im Jahr 2030 wird jeder dritte Bürger
älter als 60 Jahre sein. Deshalb sorgt die PKV vor.
Sie bildet sogenannte Alterungsrückstellungen zur Verminderung
der Beiträge im Alter. Die Gesamthöhe der von
der PKV gebildeten Alterungsrückstellungen betrug Ende
1996 mehr als 31 Mrd. EUR. Ende 1996 mehr als 31 Mrd. EUR.
Die GKV arbeitet nach dem Umlageverfahren. Hier müssen
Junge durch ihren Beitrag die höheren Gesundheitskosten
für Ältere mitfinanzieren. Bereits 1995 waren
die Beiträge junger Versicherter mit 52 Mrd. EURO zusätzlich
belastet für die höheren Gesundheitskosten der
Rentner.
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