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Beitragsberechnung Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell berechnet. Das bedeutet, dass jeder/jede Versicherte einen Beitrag zahlt, der abhängig ist vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes und von der Person beim Eintritt in die private Krankenversicherung. Besonders wichtig für die personenbezogene Berechnung des Beitrages sind hierbei das Eintrittsalter, das Geschlecht und eventuelle zuschlagspflichtige Vorerkrankungen.

Da an den letztgenannten Fakten nichts zu ändern ist, kann der Beitrag nur durch die Auswahl der Tarife beeinflußt werden: Sie als Kunde/Kundin können bei fast allen Gesellschaften wählen zwischen Tarifen mit Grundleistungen bzw. Basisleistungen und Tarifen mit gehobenen Leistungen, z.B. privatärztlicher Behandlung oder hoher Erstattung des Zahnersatzes. Jeder zusätzliche Luxus kostet extra, aber meist liegen Sie mit einem wirklich guten Leistungspaket immer noch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Versicherer belohnen kostenbewußtes Verhalten, zum Beispiel die Übernahme eines Selbstbehaltes: Wenn der/die Versicherte bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, wird der Beitrag erheblich reduziert. Meist ist der Selbstbehalt als Summe festgelegt, Sie zahlen also zum Beispiel die ersten 500 € pro Jahr selbst, danach leistet dann der Versicherer.

Achtung: Es gibt absolute Selbstbehalte mit festen Summen, und es gibt prozentuale Selbstbehalte, z.B. 15% Eigenanteil bei jeder Rechnung. Bei diesen prozentualen Selbstbehalten ist es sinnvoll, wenn eine Obergrenze für Ihre eigenen Zuzahlungen besteht, weil Sie so die Kosten besser kalkulieren können

Weiterhin muß unterschieden werden zwischen einem ambulanten Selbstbehalt und einer Summe, die auch bei Rechnungen aus den anderen Bereichen fällig wird.

Der Vergleich der einzelnen Tarife fällt also schwer, wenn ein Selbstbehalt vorhanden ist.

Tipp: Es lohnt sich dennoch, zu rechnen: In den meisten Fällen ist ein Selbstbehalt preislich sinnvoll, bei Angestellten sollte er niedriger, bei Selbständigen höher gewählt werden.

Oft belohnt der Versicherer seine Kunden, die keine Leistungen eingereicht haben, mit einer Beitragsrückerstattung, Pauschalleistung oder Beitragsreduzierung.

Dies sind Systeme, bei denen im folgenden Jahr Anteile des gezahlten Beitrages rücküberwiesen werden. Daher ist es sinnvoll, zu kalkulieren, ob Rechnungen an den Versicherer überhaupt eingereicht werden sollten.

Tipp: Ein guter Service der Versicherer ist folgendes Angebot: Es kann für Sie berechnet werden, ob die eingereichte Rechnung wirklich erstattet werden sollte oder ob Sie nicht auf lange Sicht dabei einen finanziellen Nachteil haben.

Weitere Faktoren, die die Höhe des Beitrages bestimmen, werden vom Versicherer festgelegt und sind von den Versicherten nicht zu beeinflussen. Dazu gehören die Risikoprämie, die Wahrscheinlichkeit von Vertragsstornierungen, die aktuellen Sterbetafeln, die Rückstellungen und die Kosten des Versicherers.

Tipp: Wählen Sie Versicherer oder Tarife, die erst seit kurzem auf dem Markt sind, mit Vorsicht: Ein neuer Tarif kann immer erst preiswert kalkuliert werden.

Es kann aber durchaus geschehen, dass nach wenigen Jahren die Beiträge stark steigen, weil dann auch in diesem Tarif, wie in allen anderen, die Versicherten älter werden und höhere Kosten verursachen. Für jede seit dem 1.1.2000 neu abgeschlossene private Krankenversicherung gilt der gesetzliche Zuschlag: 10% werden auf alle Vollkostentarife von Versicherten zwischen 21 und 60 Jahren berechnet, diese Gelder werden angelegt und sollen den Beitrag ab 65 stabilisieren, ab 80 sogar reduzieren.

Immer fließt in den Beitrag noch eine Alterungsrückstellung ein: Sie bewirkt, dass der Beitrag nicht in den Jahren, in denen die Kosten für den Versicherer steigen, zu stark erhöht wird. Daher zahlen Sie, wenn Sie als junger Mann/junge Frau eintreten, erst einmal mehr, als Sie voraussichtlich an Kosten verursachen werden. Diesen Abschnitt nennt man Sparphase, es werden Alterungsrückstellungen gebildet. Übersteigen dann später die eingereichten Rechnungen den gezahlten Beitrag, beginnt die Entnahmephase, und die Alterungsrückstellungen werden aufgelöst.