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Beitragsberechnung Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell
berechnet. Das bedeutet, dass jeder/jede Versicherte einen
Beitrag zahlt, der abhängig ist vom Umfang des gewünschten
Versicherungsschutzes und von der Person beim Eintritt in
die private Krankenversicherung. Besonders wichtig für
die personenbezogene Berechnung des Beitrages sind hierbei
das Eintrittsalter, das Geschlecht und eventuelle zuschlagspflichtige
Vorerkrankungen.
Da an den letztgenannten Fakten nichts zu ändern ist,
kann der Beitrag nur durch die Auswahl der Tarife beeinflußt
werden: Sie als Kunde/Kundin können bei fast allen
Gesellschaften wählen zwischen Tarifen mit Grundleistungen
bzw. Basisleistungen und Tarifen mit gehobenen Leistungen,
z.B. privatärztlicher Behandlung oder hoher Erstattung
des Zahnersatzes. Jeder zusätzliche Luxus kostet extra,
aber meist liegen Sie mit einem wirklich guten Leistungspaket
immer noch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherer belohnen kostenbewußtes Verhalten, zum
Beispiel die Übernahme eines Selbstbehaltes: Wenn der/die
Versicherte bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu
tragen, wird der Beitrag erheblich reduziert. Meist ist
der Selbstbehalt als Summe festgelegt, Sie zahlen also zum
Beispiel die ersten 500 € pro Jahr selbst, danach leistet
dann der Versicherer.
Achtung: Es gibt absolute Selbstbehalte mit festen Summen,
und es gibt prozentuale Selbstbehalte, z.B. 15% Eigenanteil
bei jeder Rechnung. Bei diesen prozentualen Selbstbehalten
ist es sinnvoll, wenn eine Obergrenze für Ihre eigenen
Zuzahlungen besteht, weil Sie so die Kosten besser kalkulieren
können
Weiterhin muß unterschieden werden zwischen einem
ambulanten Selbstbehalt und einer Summe, die auch bei Rechnungen
aus den anderen Bereichen fällig wird.
Der Vergleich der einzelnen Tarife fällt also schwer,
wenn ein Selbstbehalt vorhanden ist.
Tipp: Es lohnt sich dennoch, zu rechnen: In den meisten
Fällen ist ein Selbstbehalt preislich sinnvoll, bei
Angestellten sollte er niedriger, bei Selbständigen
höher gewählt werden.
Oft belohnt der Versicherer seine Kunden, die keine Leistungen
eingereicht haben, mit einer Beitragsrückerstattung,
Pauschalleistung oder Beitragsreduzierung.
Dies sind Systeme, bei denen im folgenden Jahr Anteile des
gezahlten Beitrages rücküberwiesen werden. Daher
ist es sinnvoll, zu kalkulieren, ob Rechnungen an den Versicherer
überhaupt eingereicht werden sollten.
Tipp: Ein guter Service der Versicherer ist folgendes Angebot:
Es kann für Sie berechnet werden, ob die eingereichte
Rechnung wirklich erstattet werden sollte oder ob Sie nicht
auf lange Sicht dabei einen finanziellen Nachteil haben.
Weitere Faktoren, die die Höhe des Beitrages bestimmen,
werden vom Versicherer festgelegt und sind von den Versicherten
nicht zu beeinflussen. Dazu gehören die Risikoprämie,
die Wahrscheinlichkeit von Vertragsstornierungen, die aktuellen
Sterbetafeln, die Rückstellungen und die Kosten des
Versicherers.
Tipp: Wählen Sie Versicherer oder Tarife, die erst
seit kurzem auf dem Markt sind, mit Vorsicht: Ein neuer
Tarif kann immer erst preiswert kalkuliert werden.
Es kann aber durchaus geschehen, dass nach wenigen Jahren
die Beiträge stark steigen, weil dann auch in diesem
Tarif, wie in allen anderen, die Versicherten älter
werden und höhere Kosten verursachen. Für jede
seit dem 1.1.2000 neu abgeschlossene private Krankenversicherung
gilt der gesetzliche Zuschlag: 10% werden auf alle Vollkostentarife
von Versicherten zwischen 21 und 60 Jahren berechnet, diese
Gelder werden angelegt und sollen den Beitrag ab 65 stabilisieren,
ab 80 sogar reduzieren.
Immer fließt in den Beitrag noch eine Alterungsrückstellung
ein: Sie bewirkt, dass der Beitrag nicht in den Jahren,
in denen die Kosten für den Versicherer steigen, zu
stark erhöht wird. Daher zahlen Sie, wenn Sie als junger
Mann/junge Frau eintreten, erst einmal mehr, als Sie voraussichtlich
an Kosten verursachen werden. Diesen Abschnitt nennt man
Sparphase, es werden Alterungsrückstellungen gebildet.
Übersteigen dann später die eingereichten Rechnungen
den gezahlten Beitrag, beginnt die Entnahmephase, und die
Alterungsrückstellungen werden aufgelöst.
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